Moin moin,
also der TüV hat geantwortet. Die Antwort ist zwar nicht gerade präzise aber mir reicht es, um in diese Antwort eine Genehmigung reinzuinterpretieren. Also ich führe das hier mal auf.
Antwort des TüV:
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider ist es nicht möglich, die Leuchtmittel auszutauschen. Der Scheinwerfer Ihres Motorrades ist zusammen mit einer entsprechenden Lichtquelle (12V/35W) geprüft und darf nur damit betrieben werden. Für den Wechsel müssten Sie auf Ihre Kosten ein Gutachten erstellen lassen, das leicht in den vierstelligen Bereich steigt.
Eine Begutachtung von Beleuchtungseinrichtungen ist nur durch ein anerkanntes lichttechnisches Institut möglich (z. B. Universität Karlsruhe oder TÜV Fahrzeug- und Lichttechnik, Berlin). Ob sich das für den Einzelfall lohnt, müssen Sie selbst entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Rupp
TÜV NORD Mobilität
www.tuev-nord.de"
Es gibt also "nur" eine Beschränkung und das ist die Leistung des Leuchtmittels. Ich werde dort auch nicht weiter nachfragen. Die einzige sache, dich ich nicht ganz verstehe ist welche Leistung die Scheinwerfer Leuchte hat, denn geht man in den Ersatzteilkatalog, so findet man zwei Abschnitte für Scheinwerfer. (TT600R, BJ 2001) nämlich einmal "Headlight" und einmal "Scheinwerfer". Beides unterschiedliche Zeichnungen. => In den "beiden Scheinwerfern" sind unterschiedliche Lampe verbaut. Einmal eine H4 12V/35W und einmal eine H4 12V/55W. Welche Hauptscheinwerfer Lampe ist denn jetzt meine? Gibt es dort unterschiedliche Scheinwerfer? Was habt ihr für Lampen?
Gruß