Schalldämpferanalgen
Fakten vom TÜV Onkel Wolfgang. Solche Fragen bitte direkt an mich!
ich antworte erst jetzt, da ich nur sporadisch online bin.
Das Standgeräusch hat im Prinzip keine Aussagekraft; vor dem Kadi zählt nur das Fahrgeräusch.
Das Standgeräusch kann u.U. nur einen Hinweis geben, dass das FAhrgeräusch zu hoch ist. Nach einem zu hohen Standgeräusch kann eine Fahrgeräuschmessung in Auftrag gegeben werden.
Bei den Fahrgeräuschmessungen mit einer anderen Anlage darf der Fahrgeräuschwert lt. Fahrzeugschein prinzipiell nicht steigen. D.h. ALLE Anlagen müssen die in den Papieren bereits eingetragenen Werte einhalten.
Bei meiner 2000er TTR sind es 80 dB(A)!
Viele Zubehörlieferanten gehen bewußt an die Obergrenze bei der Konstruktion neuer Anlagen und nach kurzer Zeit sind diese lauter als zulässig (Verschleiß). Dieses Phänomen ist teilweise gewünscht von Herstellern und natürlich von Kunden.
Beim Nachmessen aufgrund polizeilicher Mängelanzeige wird eine Toleranz von +5dB(A) aufgeschlagen. Meßungenauigkeiten ...
Ergebnis: Das gemessene Fahrzeug kann deutlich zu laut sein und der Halter wird u.U. trotzdem nicht bestraft.
Werden die 5 db(A) überschritten, kann der Halter/Fahrer ggf. auf Erlöschen der BE belangt werden, allerdings nicht vorsätzlich, wenn die Lautstärkeerhöhung verschleißbedingt und nicht manuell manipuliert ist.
Gruss, Wolfgang, der TÜV Onkel